Gefährdungsbeurteilung
(Analyse des risques)
Jeder Unfall ist vermeidbar. Die Frage ist nur durch welche Maßnahmen. Eine grundlegende Methodik ist die Gefährdungsbeurteilung.
Als Geschäftsführer, Personalchef oder Sicherheitsbeauftragter, hatten sie im Unternehmen sicherlich schon mindestens einmal direkt oder indirekt mit Arbeitsunfällen zu tun. Neben dem persönlichen Leid, der ausfallenden Arbeitskraft und den Gesamtkosten fürs Unternehmen stellen Arbeitsunfälle vor allem eines klar: In Ihrem Unternehmen gibt es Schwachstellen!
Nach dem Ausfüllen der Arbeitsunfallmeldung und (hoffentlich) der Rückkehr des Mitarbeiters in den Betrieb wird nur allzu oft zur Routine zurückgekehrt. Dabei stellen Arbeitsunfälle doch die unerwünschte aber schließlich vorhandene Chance der detaillierten Analyse zur Unfallverhütung da.
Eine grundlegende Methodik ist die Gefährdungsbeurteilung. Vereinfacht gesagt kann man sie wie das Röntgenbild des Arztes ansehen, als Möglichkeit, den allgemeinen Zustand eines Unternehmens zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zur definieren. Natürlich kann man viele Dinge mit bloßem Auge erkennen oder auch interpretieren. Eine faktenbasierte und konkrete Bestandsaufnahme ist bei ernsthafter Vorgehensweise jedoch unerlässlich.
Die Gefährdungsbeurteilung lässt sich grundlegend in fünf Stufen einteilen:
1) Abstimmung und Anerkennung (Methodik, Geltungsbereich, Zeitraum, Unterstützung der Geschäftsführung)
2) Auflistung der Standorte, Abteilungen, Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze.
3) Drittens, Unternehmensrundgänge und Gespräche unter Einbezug der jeweiligen Mitarbeiter und Protokollierung und Zuordnung der Tätigkeiten je Bereich zu den allgemein üblichen Gefahren gemäß der Luxemburger Kinney Methode
4) Bewertung der Risiken anhand des allgemein üblichen Kalkulationsschlüssels Wahrscheinlichkeit mal Häufigkeit, mal Schwere
5) Bekanntgabe der Ergebnisse innerhalb des Unternehmens auf allen Ebenen, und Definition und Nachverfolgung eines Maßnahmenplan.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte mindestens einmal jährlich auf Aktualität überprüft werden, und bei schweren Arbeitsunfällen, oder Unternehmens- und/oder Tätigkeitsveränderungen angepasst werden.
Die beste Gefährdungsbeurteilung taugt natürlich nichts, wenn sie im Schrank verstaubt und nicht fortlaufend aktualisiert und thematisiert wird. Dies kann bei wöchentlichen oder monatlichen Sicherheitsrundgängen, Sicherheitsdialogen, Sitzungen des Arbeitssicherheitskomitees, internen Audits oder anderen Gelegenheiten erfolgen.
Wesentlicher Erfolgsgarant ist der Einbezug möglichst vieler Mitarbeiter aus allen Bereichen und Ebenen. Nur so ist sichergestellt, wirklich eine möglichst genaue und vollumfängliche Fotografie (Röntgenbild) zu erhalten.
Sollten Sie weitere Informationen, Schulungen oder Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Gefährdungsbeurteilung benötigen, so sprechen Sie uns sehr gerne an.
Wir sind gerne für Sie da!
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